stell sich wie folgt dar:
Ein Raumplaner ist kein Architekt und hat auch nichts mit
Inneneinrichtung zu tun.
Er hat, von gewissen Ausnahmen abgesehen, an der
Technischen Universität Wien die Studienrichtung Raum·
planung und Raumordnung absolviert. Diese ist inter·
disziplinär aufgebaut und vermittelt Grundkenntnisse aus
folgenden Fachbereichen:
Recht
Wirtschafts- und Finanzwissenschaften
Städtebau und Raumplanung
Freiraum- und Landschaftsplanung
Verkehrsplanung
Technische und soziale Infrastruktur
Ein Ingenieurkonsulent für Raumplanung ist daher zur
Ausführung folgender Arbeiten geeignet und befugt:
Verfassung von überörtlichen Plänen und Konzepten
(Regionalplanung)
Verfassung von Räumlichen (örtlichen, gemeindlichen)
Entwicklungskonzepten
Verfassung von Flächenwidmungsplänen
Verfassung von Bebauungsplänen
Standortanalysen und –gutachten (Unterlagen Erstellung
für Standortverordnungsverfahren, Raumverträglichkeits-
prüfung)
Ortsgestaltung und -entwicklung
Beratung von Gemeinden in Fragen der Raumplanung
Beratung von Unternehmungen und Privatpersonen bei
der Planung und Abwicklung von Raumordnungsverfahren
Sonstige Aufgaben, die fachübergreifendes Denken und
Handeln erfordern, wie UVP-Koordination, integrierte
Verfahren wie Umweltprüfung (SUP), Naturverträglich-
keitsprüfungen(NVP) udgl.