Das Berufsbild eines Ingenieurkonsulenten für Raumplanung  stell sich wie folgt dar:  Ein Raumplaner ist kein Architekt und hat auch nichts mit  Inneneinrichtung zu tun.  Er hat, von gewissen Ausnahmen abgesehen, an der  Technischen Universität Wien die Studienrichtung Raum·  ­ planung und Raumordnung absolviert. Diese ist inter·  disziplinär aufgebaut und vermittelt Grundkenntnisse aus  folgenden Fachbereichen: Recht Wirtschafts- und Finanzwissenschaften Städtebau und Raumplanung Freiraum- und Landschaftsplanung Verkehrsplanung Technische und soziale Infrastruktur Ein Ingenieurkonsulent für Raumplanung ist daher zur  Ausführung folgender Arbeiten geeignet und befugt: Verfassung von überörtlichen Plänen und Konzepten (Regionalplanung) Verfassung von Räumlichen (örtlichen, gemeindlichen) Entwicklungskonzepten Verfassung von Flächenwidmungsplänen Verfassung von Bebauungsplänen Standortanalysen und –gutachten (Unterlagen Erstellung für Standortverordnungsverfahren, Raumverträglichkeits- prüfung) Ortsgestaltung und -entwicklung Beratung von Gemeinden in Fragen der Raumplanung Beratung von Unternehmungen und Privatpersonen bei der Planung und Abwicklung von Raumordnungsverfahren Sonstige Aufgaben, die fachübergreifendes Denken und Handeln erfordern, wie UVP-Koordination, integrierte Verfahren wie Umweltprüfung (SUP), Naturverträglich- keitsprüfungen(NVP) udgl.